Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung: Soll oder Haben?
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nimmt im Soll zu und im Haben ab: Der Saldo steht normalerweise im Soll.
Aufwendungen mindern das Eigenkapital durch die Kosten des Betriebs. Sie nehmen im Soll zu.
Name in jeder Konvention
Namen und Nummern folgen der jeweiligen Konvention; ein Konto, das es in einer Konvention nicht gibt, wird dort nicht angeboten.
| Konvention | Konto |
|---|---|
| USA (US-Lehrbücher) | Payroll Tax Expense |
| Spanien (PGC 2007) | 642 Seguridad Social a cargo de la empresa |
| Frankreich (PCG 2025) | 645 Cotisations de sécurité sociale et de prévoyance |
| Deutschland (allgemeine Kontenbezeichnungen) | Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung |