Einstellung in die gesetzliche Rücklage

Geschäftsvorfall

Eine Aktiengesellschaft (AG) hat für das Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 80.000,00 €. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses stellt sie davon 5 % in die gesetzliche Rücklage ein, wie es das Gesetz verlangt. Buche diese Einstellung.

Annahmen: Es gibt keinen Verlustvortrag, und gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage erreichen zusammen noch nicht ein Zehntel des Grundkapitals (§ 150 AktG). Gebucht wird nur diese Einstellung.

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