Rückkauf eigener Anteile
Geschäftsvorfall
Eine Aktiengesellschaft (AG) kauft 400 eigene Aktien (Nennwert je 5,00 €) zu 18,00 € je Aktie zurück, um sie später einzuziehen, und zahlt per Banküberweisung.
Annahmen: Wie § 272 Abs. 1a HGB verlangt, verrechnet die Gesellschaft den über den Nennwert hinaus gezahlten Betrag mit den Anderen Gewinnrücklagen, ihrer frei verfügbaren Rücklage, die hoch genug ist. Anschaffungsnebenkosten bleiben unberücksichtigt.
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