Auflösung eines Monats vorausbezahlter Versicherung im neuen Jahr

Geschäftsvorfall

Am 1. Februar des Vorjahres zahlte ein Unternehmen den Jahresbeitrag einer Versicherung von 2.400,00 € (Versicherungsschutz vom 1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar dieses Jahres) und buchte ihn als Versicherungsaufwand. Am 31. Dezember grenzte es den Teil für Januar aktiv ab. Buche zum 1. Januar dieses Jahres.

Annahmen: Versicherungsbeiträge sind von der Umsatzsteuer befreit. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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