Privatentnahme von Waren durch den Inhaber
Geschäftsvorfall
Der Inhaber eines Haushaltsgerätegeschäfts, ein Einzelunternehmer, nimmt eine Spülmaschine aus dem Warenbestand mit nach Hause. Das Geschäft hatte sie für 600,00 € netto eingekauft; das ist auch ihr aktueller Einkaufspreis.
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %. Die Waren werden mit ihrem Einkaufspreis ohne Umsatzsteuer bewertet. Beim Einkauf wurde die Vorsteuer abgezogen, daher ist die Entnahme für private Zwecke mit diesem Preis steuerpflichtig.
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