Erstattung einer Geschäftsreise an den Inhaber
Geschäftsvorfall
Der Inhaber eines Einzelunternehmens flog zu einer Messe im Ausland und bezahlte den internationalen Flug und das Hotel dort, insgesamt 860,00 €, mit privatem Geld. Heute erstattet ihm das Unternehmen den Betrag per Überweisung.
Annahmen: Die Reise war rein geschäftlich. Internationale Flüge sind umsatzsteuerfrei, und das Unternehmen holt sich die Umsatzsteuer des ausländischen Hotels nicht zurück, daher ist der ganze Betrag Reiseaufwand.
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