Inzahlungnahme eines alten Lieferwagens beim Kauf eines neuen

Geschäftsvorfall

Ein Unternehmen gibt seinen alten Lieferwagen beim Kauf eines neuen in Zahlung. Der neue kostet 39.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Händler nimmt den alten für 10.500,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, und das Unternehmen überweist die Differenz. Der Restbuchwert des alten Lieferwagens beträgt 8.000,00 €.

Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Direkte Abschreibung: Sie wird auf dem Anlagekonto gebucht. Die Inzahlungnahme wird als Verkauf des alten und Kauf des neuen Lieferwagens in einem Buchungssatz erfasst. Beide Lieferwagen werden nur betrieblich genutzt: Die Vorsteuer auf den neuen ist voll abziehbar, und der Verkauf des alten ist umsatzsteuerpflichtig. Die Abschreibungen sind bis zum Tag der Inzahlungnahme gebucht.

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