Waren aus dem Lager als Büromaterial verwenden

Geschäftsvorfall

Ein Schreibwarengeschäft entnimmt 24 Pakete Druckerpapier aus den Waren, die es für den Weiterverkauf eingekauft hat, und verwendet sie im eigenen Büro. Jedes Paket hat 4,50 € netto gekostet.

Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Das Papier wird sofort verbraucht. Waren, die das Unternehmen selbst verwendet, werden zu Anschaffungskosten aus dem Wareneinkauf herausgenommen und auf das Aufwandskonto umgebucht, zu dem sie werden. Es fällt keine Umsatzsteuer an, weil die Waren im Unternehmen bleiben und seiner steuerpflichtigen Tätigkeit dienen.

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