Barabhebung von der Bank mit Gebühr

Geschäftsvorfall

Ein Unternehmen hebt am Schalter seiner Bank 800,00 € in bar ab, um seine Registrierkasse aufzufüllen. Die Bank berechnet für die Barauszahlung am Schalter eine Gebühr von 2,50 € und belastet sie demselben Konto.

Annahmen: Das Bargeld ist für das Unternehmen bestimmt, nicht für den Inhaber. Die Bankgebühr ist umsatzsteuerfrei.

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