Verlustvortrag nach der Gesellschafterversammlung
Geschäftsvorfall
Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss des Vorjahres fest, der einen Verlust von 23.600,00 € ausweist, und beschließt, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen und mit künftigen Gewinnen zu verrechnen. Buche die Verlustverwendung.
Annahmen: GmbH. Der Verlust des Vorjahres steht auf dem Eigenkapitalkonto Jahresfehlbetrag. Es gibt keinen Gewinnvortrag und keine Rücklagen, mit denen er verrechnet werden könnte.
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