Ausgabe von Anteilen gegen ein Grundstück (Sacheinlage)
Geschäftsvorfall
Ein Gesellschafter bringt ein Grundstück in die Gesellschaft ein und erhält dafür 5000 neue Anteile mit einem Nennwert von je 10,00 €. Das Grundstück wird mit 90.000,00 € bewertet.
Annahmen: Der angegebene Wert ist der Zeitwert des Grundstücks, der für die Einlage anerkannt ist. Der Gesellschafter ist eine Privatperson, daher fällt keine Umsatzsteuer an; Grunderwerbsteuer und Kosten bleiben unberücksichtigt. Die Kapitalerhöhung ist eingetragen.
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