Bar- und Sacheinlage: Geld und ein Lieferwagen

Geschäftsvorfall

Zur Gründung eines Ladengeschäfts als Einzelunternehmen legt der Inhaber 3.000,00 € in Scheinen und Münzen in die Ladenkasse und bringt einen Lieferwagen aus seinem Privatvermögen ein, bewertet mit 15.000,00 €.

Annahmen: Beides ist die Gründungseinlage: Sie wird direkt auf dem Eigenkapital des Inhabers gebucht. Der Lieferwagen wird mit dem angegebenen Wert gebucht; es fällt keine Umsatzsteuer an, weil der Inhaber ihn als Privatperson einbringt.

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