Sacheinlage einer Maschine bei der Gründung

Geschäftsvorfall

Zur Gründung einer Werkstatt als Einzelunternehmen bringt der Inhaber eine Maschine aus seinem Privatvermögen in das Unternehmen ein. Die Maschine wird mit 12.000,00 € bewertet.

Annahmen: Es handelt sich um die Gründungseinlage: Sie wird direkt auf dem Eigenkapital des Inhabers gebucht, mit dem angegebenen Wert. Es fällt keine Umsatzsteuer an: Der Inhaber bringt die Maschine als Privatperson ein.

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