Geldeinlage des Inhabers bei der Gründung

Geschäftsvorfall

Zur Gründung seines Einzelunternehmens zahlt der Inhaber 20.000,00 € aus seinen privaten Ersparnissen auf das neue Bankkonto des Unternehmens ein.

Annahmen: Es handelt sich um die Gründungseinlage: Sie wird direkt auf dem Eigenkapital des Inhabers gebucht.

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