Direkte Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung
Geschäftsvorfall
Ein Kunde, der 2.975,00 € für in diesem Jahr auf Ziel gelieferte Waren schuldet (2.500,00 € netto zzgl. 19 % USt), ist insolvent; die Forderung ist endgültig uneinbringlich. Buche den Ausfall.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Die Forderung wurde nie als zweifelhaft eingestuft und hat keine Einzelwertberichtigung. Die Umsatzsteuer wird für die uneinbringliche Forderung berichtigt.
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