Verkauf und Dienstleistungen: Lösung
Lösung: die akzeptierten Buchungssätze mit den Beträgen des Arbeitsblatts, und warum.
Konvention: Deutschland (allgemeine Kontenbezeichnungen)
Barverkauf von Waren (periodische Bestandsführung)
Ein Geschäft verkauft Waren für 240,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt sofort bar (Scheine und Münzen).
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Kasse 285,60 € Umsatzerlöse 240,00 € Umsatzsteuer 45,60 € Warum
Die Kasse erhält den Bruttobetrag (285,60 €), die Umsatzerlöse den Nettobetrag, und die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt geschuldet. Bei aufwandsorientierter Buchung wird beim Verkauf kein Wareneinsatz gebucht.
Zielverkauf mit Rabatt auf der Rechnung
Ein Großhändler verkauft Waren auf Ziel zum Listenpreis von 2.500,00 €. Die Rechnung zieht 10 % Rabatt ab und berechnet 19 % Umsatzsteuer auf den rabattierten Preis. Der Kunde zahlt in 30 Tagen.
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %. Der Rabatt wird direkt auf der Rechnung abgezogen; es ist kein Skonto für frühe Zahlung.
Konto Soll Haben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.677,50 € Umsatzerlöse 2.250,00 € Umsatzsteuer 427,50 € Warum
Ein auf der Rechnung abgezogener Rabatt wird nicht gebucht: Die Umsatzerlöse erhalten den Nettopreis 2.250,00 € (2.500,00 € abzüglich 10 %), darauf 427,50 € Umsatzsteuer, und der Kunde schuldet 2.677,50 €. Erlösberichtigungen sind nur für Nachlässe nach dem Verkauf.
Barverkauf mit Buchung des Wareneinsatzes (laufende Bestandsführung)
Ein Geschäft verkauft Waren für 850,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, sofort bar bezahlt. Die Waren hatten das Geschäft 510,00 € netto gekostet.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Das Geschäft bucht eingekaufte Waren auf Waren (Bestand) und erfasst den Wareneinsatz bei jedem Verkauf als Aufwendungen für Waren (bestandsorientiert, mit laufender Bestandsfortschreibung).
Konto Soll Haben Kasse 1.011,50 € Aufwendungen für Waren 510,00 € Umsatzerlöse 850,00 € Umsatzsteuer 161,50 € Waren (Bestand) 510,00 € Warum
Erlösseite: Die Kasse erhält den Bruttobetrag (1.011,50 €), die Umsatzerlöse den Nettobetrag und die Umsatzsteuer 161,50 €. Aufwandsseite: Weil das Geschäft seine Waren auf Waren (Bestand) führt und den Wareneinsatz bei jedem Verkauf bucht, gehen 510,00 € von Waren (Bestand) auf Aufwendungen für Waren.
Zielverkauf mit Buchung des Wareneinsatzes (laufende Bestandsführung)
Ein Großhändler verkauft Waren auf Ziel für 4.200,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, zahlbar in 30 Tagen. Die Waren hatten den Großhändler 2.600,00 € netto gekostet.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Der Großhändler bucht eingekaufte Waren auf Waren (Bestand) und erfasst den Wareneinsatz bei jedem Verkauf als Aufwendungen für Waren (bestandsorientiert, mit laufender Bestandsfortschreibung).
Konto Soll Haben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.998,00 € Aufwendungen für Waren 2.600,00 € Umsatzerlöse 4.200,00 € Umsatzsteuer 798,00 € Waren (Bestand) 2.600,00 € Warum
Der Kunde schuldet den Bruttobetrag (4.998,00 €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gegen Umsatzerlöse (netto) und Umsatzsteuer (798,00 €). Weil die Waren auf Waren (Bestand) geführt werden und der Wareneinsatz bei jedem Verkauf gebucht wird, gehen 2.600,00 € von Waren (Bestand) auf Aufwendungen für Waren.
Rücksendung von Waren durch einen Zielkunden (periodische Bestandsführung)
Letzte Woche hat ein Geschäft Waren auf Ziel für 4.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer verkauft. Heute schickt der Kunde einen Teil der Waren im Wert von 600,00 € netto zurück, weil sie nicht der Bestellung entsprechen, und das Geschäft erteilt eine Gutschrift. Der Kunde hat noch nicht bezahlt.
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Umsatzerlöse 600,00 € Umsatzsteuer 114,00 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 714,00 € Ebenfalls richtig
Konto Soll Haben Erlösberichtigungen 600,00 € Umsatzsteuer 114,00 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 714,00 € Warum
Eine Rücksendung storniert einen Teil des Verkaufs: Die Umsatzerlöse werden mit dem Nettobetrag (600,00 €) im Soll gebucht, die Umsatzsteuer (114,00 €) wird berichtigt, und die Forderung sinkt um 714,00 €. Die Buchung des Nettobetrags auf Erlösberichtigungen statt auf Umsatzerlöse wird ebenfalls akzeptiert.
Rücknahme von Waren gegen Barerstattung, zurück ins Lager (laufende Bestandsführung)
Gestern hat ein Geschäft Waren für 450,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer gegen Barzahlung verkauft; die Waren hatten es 270,00 € netto gekostet. Heute bringt der Kunde alles unbeschädigt zurück und erhält den vollen Betrag bar erstattet. Die Waren kommen zurück ins Lager.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Das Geschäft bucht eingekaufte Waren auf Waren (Bestand) und erfasst den Wareneinsatz bei jedem Verkauf und jeder Rücknahme auf Aufwendungen für Waren (bestandsorientiert, mit laufender Bestandsfortschreibung).
Konto Soll Haben Umsatzerlöse 450,00 € Umsatzsteuer 85,50 € Waren (Bestand) 270,00 € Kasse 535,50 € Aufwendungen für Waren 270,00 € Ebenfalls richtig
Konto Soll Haben Erlösberichtigungen 450,00 € Umsatzsteuer 85,50 € Waren (Bestand) 270,00 € Kasse 535,50 € Aufwendungen für Waren 270,00 € Warum
Die Erstattung storniert den Verkauf: Umsatzerlöse im Soll mit dem Nettobetrag, Berichtigung der Umsatzsteuer (85,50 €), und die Kasse zahlt 535,50 € aus. Die Waren gehen zum Einstandswert (270,00 €) zurück auf Waren (Bestand), was die Aufwendungen für Waren mindert. Die Buchung des Nettobetrags auf Erlösberichtigungen statt auf Umsatzerlöse wird ebenfalls akzeptiert.
Kunde begleicht seine Rechnung vollständig in bar
Letzten Monat hat ein Geschäft Waren auf Ziel für 360,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer verkauft. Heute kommt der Kunde ins Geschäft und bezahlt die ganze Rechnung bar (Scheine und Münzen).
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Der Verkauf und seine Umsatzsteuer wurden letzten Monat gebucht. Es wird kein Skonto gewährt.
Konto Soll Haben Kasse 428,40 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 428,40 € Warum
Umsatzerlöse und Umsatzsteuer wurden beim Verkauf gebucht; die Zahlung begleicht nur die Bruttoforderung, 360,00 € + 68,40 € = 428,40 €: Kasse an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Kunde zahlt innerhalb der Skontofrist
Vor acht Tagen hat ein Großhändler Waren auf Ziel für 5.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer verkauft. Die Rechnung gewährt 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Heute zahlt der Kunde per Banküberweisung unter Abzug von Skonto.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Der Verkauf wurde mit dem vollen Rechnungsbetrag gebucht. Das Skonto wird bei Zahlung gewährt und mindert auch die Umsatzsteuer.
Konto Soll Haben Bank 5.831,00 € Erlösberichtigungen 100,00 € Umsatzsteuer 19,00 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.950,00 € Ebenfalls richtig
Konto Soll Haben Bank 5.831,00 € Umsatzerlöse 100,00 € Umsatzsteuer 19,00 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.950,00 € Warum
Kundenskonto: 2 % des Nettopreises sind 100,00 €, die Umsatzsteuer wird um 19,00 € berichtigt (zusammen 2 % des Bruttobetrags). Die Bank erhält 5.831,00 €, und die Forderung von 5.950,00 € wird ausgeglichen. Das Skonto wird auf Erlösberichtigungen gebucht; die direkte Buchung auf Umsatzerlöse wird ebenfalls akzeptiert.
Warenverkauf auf Ziel mit Umsatzsteuer
Ein Einzelhändler verkauft Waren für 3.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt in 30 Tagen.
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.570,00 € Umsatzerlöse 3.000,00 € Umsatzsteuer 570,00 € Warum
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhalten den Bruttobetrag (3.570,00 €), Umsatzerlöse den Nettobetrag, und die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt geschuldet.
Barverkäufe, Umsatzsteuer im Preis enthalten
Am Ende des Tages zeigt die Kasse eines Geschäfts Barverkäufe von 1.785,00 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Alles wurde bar eingenommen.
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %. Alle verkauften Waren unterliegen demselben Steuersatz.
Konto Soll Haben Kasse 1.785,00 € Umsatzerlöse 1.500,00 € Umsatzsteuer 285,00 € Warum
Der Kassenbetrag ist ein Bruttobetrag, also betragen die Nettoverkäufe 1.785,00 € geteilt durch (1 + 19 %) = 1.500,00 € und die Umsatzsteuer 285,00 €. Kasse 1.785,00 € an Umsatzerlöse 1.500,00 € und Umsatzsteuer 285,00 €.
Rechnung an einen Kunden für erbrachte Leistungen
Ein Designbüro hat ein Projekt für einen Kunden abgeschlossen und schickt seine Rechnung über 1.800,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, zahlbar in 30 Tagen.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.142,00 € Umsatzerlöse 1.800,00 € Umsatzsteuer 342,00 € Warum
Die Leistung ist erbracht und berechnet: Die Forderung ist der Bruttobetrag (2.142,00 €), das Honorar geht auf Umsatzerlöse (die auch Dienstleistungen umfassen), und 342,00 € Umsatzsteuer werden dem Finanzamt geschuldet.
Leistung bei Fertigstellung bezahlt
Ein IT-Dienstleister repariert das Büronetzwerk eines Kunden. Nach Abschluss der Arbeit zahlt der Kunde das Honorar von 640,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer sofort per Banküberweisung.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Bank 761,60 € Umsatzerlöse 640,00 € Umsatzsteuer 121,60 € Warum
Die Leistung wird gleichzeitig erbracht und bezahlt: Die Bank erhält den Bruttobetrag (761,60 €), das Honorar geht auf Umsatzerlöse, und die Umsatzsteuer (121,60 €) wird dem Finanzamt geschuldet. Es entsteht keine Forderung.
Anzahlung eines Kunden vor der Leistung
Ein Cateringunternehmen wird nächsten Monat die Veranstaltung eines Kunden bewirten. Heute zahlt der Kunde per Banküberweisung eine Anzahlung von 1.200,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer auf den Preis.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung entsteht mit ihrem Eingang.
Konto Soll Haben Bank 1.428,00 € Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.200,00 € Umsatzsteuer 228,00 € Warum
Eine Zahlung vor der Leistung ist eine erhaltene Anzahlung, eine Verbindlichkeit, keine Umsatzerlöse. Die Umsatzsteuer entsteht mit dem Eingang der Anzahlung (Mindest-Istversteuerung), daher erhält die Bank 1.428,00 €, Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen den Nettobetrag 1.200,00 € und die Umsatzsteuer 228,00 €.
Erbringung einer im Voraus bezahlten Leistung
Letzten Monat hat ein Kunde einem Cateringunternehmen für eine Veranstaltung eine Anzahlung von 950,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer geleistet. Die Anzahlung deckt den gesamten Preis, und das Unternehmen hat sie samt der darauf entstandenen Umsatzsteuer als erhaltene Anzahlung gebucht. Heute bewirtet das Unternehmen die Veranstaltung und stellt die Schlussrechnung; es ist nichts mehr zu zahlen.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 950,00 € Umsatzerlöse 950,00 € Warum
Die Anzahlung wird mit dem Erlös verrechnet: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen im Soll, Umsatzerlöse im Haben mit 950,00 €. Die Umsatzsteuer wurde schon mit der Anzahlung gebucht, daher kommt mit der Schlussrechnung keine hinzu. Die ganze Rechnung über Forderungen zu buchen und dann auszugleichen ergibt dieselbe Nettobuchung und wird akzeptiert.
Verkauf teils sofort bezahlt, teils auf Ziel
Ein Geschäft verkauft Waren für 6.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt sofort 2.000,00 € per Banküberweisung und den Rest der Rechnung in 30 Tagen.
Annahmen: Wareneinkäufe werden aufwandsorientiert gebucht. Umsatzsteuer 19 %.
Konto Soll Haben Bank 2.000,00 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.140,00 € Umsatzerlöse 6.000,00 € Umsatzsteuer 1.140,00 € Warum
Die Rechnung beträgt 7.140,00 € brutto (6.000,00 € Umsatzerlöse plus 1.140,00 € Umsatzsteuer). Der Kunde zahlt jetzt 2.000,00 € auf das Bankkonto, daher nehmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nur den Rest auf, 5.140,00 €.
Direkte Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung
Ein Kunde, der 2.975,00 € für in diesem Jahr auf Ziel gelieferte Waren schuldet (2.500,00 € netto zzgl. 19 % USt), ist insolvent; die Forderung ist endgültig uneinbringlich. Buche den Ausfall.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Die Forderung wurde nie als zweifelhaft eingestuft und hat keine Einzelwertberichtigung. Die Umsatzsteuer wird für die uneinbringliche Forderung berichtigt.
Konto Soll Haben Abschreibungen auf Forderungen 2.500,00 € Umsatzsteuer 475,00 € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.975,00 € Warum
Der Nettobetrag 2.500,00 € ist Aufwand auf Abschreibungen auf Forderungen, die Umsatzsteuer von 475,00 € wird berichtigt (Soll), weil das Entgelt nie eingehen wird; Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird über 2.975,00 € im Haben gebucht. Eine Umbuchung zuerst auf Zweifelhafte Forderungen wird ebenfalls anerkannt, da sich dieses Konto ausgleicht.
Ausfall einer zweifelhaften Forderung mit Einzelwertberichtigung
Im Vorjahr wurde die Forderung an einen Kunden über 4.760,00 € (Warenverkauf für 4.000,00 € netto zzgl. 19 % USt) auf zweifelhafte Forderungen umgebucht und mit 2.400,00 € wertberichtigt. In diesem Jahr endet das Insolvenzverfahren des Kunden ohne jede Zahlung: Die ganze Forderung ist uneinbringlich. Buche den Ausfall.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Die Einzelwertberichtigung dieses Kunden wird jetzt, beim Ausfall, verbraucht (nicht erst bei der Anpassung zum Jahresabschluss). Die Umsatzsteuer wird für die uneinbringliche Forderung berichtigt.
Konto Soll Haben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 2.400,00 € Abschreibungen auf Forderungen 1.600,00 € Umsatzsteuer 760,00 € Zweifelhafte Forderungen 4.760,00 € Ebenfalls richtig
Konto Soll Haben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 2.400,00 € Abschreibungen auf Forderungen 4.000,00 € Umsatzsteuer 760,00 € Sonstige betriebliche Erträge 2.400,00 € Zweifelhafte Forderungen 4.760,00 € Warum
Zweifelhafte Forderungen wird über 4.760,00 € im Haben gebucht; die Umsatzsteuer von 760,00 € wird berichtigt. Die Einzelwertberichtigung von 2.400,00 € (auf den Nettobetrag) deckt einen Teil des Nettoverlusts 4.000,00 €, daher ist nur 1.600,00 € neuer Aufwand auf Abschreibungen auf Forderungen. Ebenfalls anerkannt: der ganze Nettoverlust 4.000,00 € als Abschreibungen auf Forderungen und die Auflösung der Einzelwertberichtigung als Ertrag auf Sonstige betriebliche Erträge. Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sind nur Zahlungseingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen.
Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
Zum Jahresabschluss betragen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.950,00 € einschließlich 19 % USt; keine davon ist zweifelhaft. Für das allgemeine Ausfallrisiko bildet das Unternehmen erstmals eine Pauschalwertberichtigung von 2 % der Forderungen. Buche die Abschlussbuchung.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Die Pauschalwertberichtigung wird auf die Forderungen ohne Umsatzsteuer berechnet und indirekt gebucht.
Konto Soll Haben Abschreibungen auf Forderungen 100,00 € Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 100,00 € Warum
Die Nettoforderungen sind 5.950,00 € / 1,19 = 5.000,00 €, die Pauschalwertberichtigung also 5.000,00 € × 2 % = 100,00 €: Abschreibungen auf Forderungen im Soll, Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen im Haben. Die Umsatzsteuer wird erst berichtigt, wenn eine Forderung tatsächlich ausfällt.
Zahlungseingang auf eine im Vorjahr abgeschriebene Forderung
Im Vorjahr hat das Unternehmen eine Forderung über 2.142,00 € an einen Kunden als uneinbringlich abgeschrieben (Warenverkauf für 1.800,00 € netto zzgl. 19 % USt). Heute zahlt der Kunde unerwartet die vollen 2.142,00 € per Banküberweisung.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Bei der Abschreibung wurde die Umsatzsteuer auf die Forderung berichtigt (gemindert).
Konto Soll Haben Bank 2.142,00 € Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 1.800,00 € Umsatzsteuer 342,00 € Ebenfalls richtig
Konto Soll Haben Bank 2.142,00 € Sonstige betriebliche Erträge 1.800,00 € Umsatzsteuer 342,00 € Warum
Die Bank erhält 2.142,00 €. Der Nettobetrag 1.800,00 € ist Ertrag aus einer bereits abgeschriebenen Forderung (Erträge aus abgeschriebenen Forderungen; Sonstige betriebliche Erträge wird ebenfalls anerkannt), und die bei der Abschreibung berichtigte Umsatzsteuer von 342,00 € ist wieder geschuldet.
Mieteinnahme für einen vermieteten Lieferwagen
Ein Handelsunternehmen vermietet einen Lieferwagen, den es diesen Monat nicht braucht, an eine Privatperson. Es erhält die Monatsmiete von 850,00 € netto zzgl. 19 % USt per Banküberweisung.
Annahmen: Umsatzsteuer 19 %. Die Vermietung von Fahrzeugen ist nicht das Hauptgeschäft des Unternehmens. Die Miete betrifft den laufenden Monat.
Konto Soll Haben Bank 1.011,50 € Mieterträge 850,00 € Umsatzsteuer 161,50 € Ebenfalls richtig
Konto Soll Haben Bank 1.011,50 € Umsatzerlöse 850,00 € Umsatzsteuer 161,50 € Warum
Die Bank erhält 1.011,50 €; die Miete von 850,00 € ist Ertrag, die Umsatzsteuer von 161,50 € wird geschuldet. Mieterträge ist das übliche Schulkonto; Umsatzerlöse wird ebenfalls anerkannt, da das HGB Erlöse aus Vermietung zu den Umsatzerlösen zählt.
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